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VERSICHERUNGNEN



Vermögensschadenversicherung

Die Vermögensschadenversicherung ist häufig auch unter der Bezeichnung Berufshaftpflicht bekannt. Mit dieser Versicherung lassen sich ausschließlich Vermögensschäden absichern. Wenn eine zusätzliche finanzielle Absicherung bei Personenschäden oder Sachschäden bestehen soll, so muss eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Mit der Vermögensschadenversicherung ist ein Unternehmen gegen die finanziellen Schäden abgesichert die entstehen, wenn ein Unternehmer oder auch ein Mitarbeiter eines Unternehmens einen Schaden zu verschulden hat. Da es bei einigen Berufsgruppen bei einem einzigen Fehler bereits zu einem besonders erheblichen finanziellen Schaden kommen kann, ist die Vermögensschadenversicherung in einigen Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben und somit eine Pflichtversicherung. Diese versicherungspflicht besteht zum Beispiel für Notare, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder auch für Versicherungsmakler. Für die einzelnen Berufsgruppen werden von den Versicherungsunternehmen unterschiedliche Tarife angeboten. Dadurch lassen sich fast alle Berufsgruppen mit einer Versicherung gegen einen etwaigen Vermögensschaden absichern.

Bei dem Eintreten eines Schadenfalls übernimmt die Vermögensschadenversicherung zum Beispiel die Zahlung der Kosten für die Entschädigungen, die Schadenabwicklung, die Schadenabwehr oder auch die Zahlung der Kosten welche durch eine Rechtsverteidigung entstehen. Die Versicherung zahlt allerdings nur, wenn der Schaden durch ein Fehlverhalten entstanden ist, jedoch nicht wenn es sich um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden handelt.