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VERSICHERUNGNEN



Betriebshaftpflichtversicherung

Laut Gesetzgebung haftet jeder für Schäden, die Dritten zugefügt werden oder an Dingen entstehen, mit seinem ganzen Vermögen in unbegrenzter Höhe. Dies betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Betriebe. Wer nicht vor dem finanziellen Ruin stehen will, kann die Existenz seiner Firma durch eine Betriebshaftpflichtversicherung schützen. Für einige Berufsgruppen ist dieser Versicherungsschutz sogar gesetzlich vorgeschrieben

Welchen Schutz bietet die Betriebshaftpflichtversicherung?

Unter den Schutz dieser Versicherungsvariante fällt nicht nur der Versicherungsnehmer selber, sondern auch seine Vertreter und all diejenigen, die in einer beruflichen Bindung zum jeweiligen Betrieb stehen. Bereits beim Abschluss einer Versicherungspolice müssen die zu versichernden Risiken definiert werden. Kommen im Laufe eines Versicherungsjahres neue hinzu, gibt es die Möglichkeit, diese auf einem Risikoerfassungsbogen ergänzend hinzu zu fügen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Ereignet sich ein Schaden, wird die Betriebshaftpflichtversicherung zunächst die Ansprüche Dritter prüfen und auch bei einem berechtigten Zweifel die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung tragen. Wer sich ausreichend absichern will, sollte eine Mindest- Versicherungssumme von zwei Millionen Euro vereinbaren.

Wie berechnen sich die Beiträge?

Die speziellen Risiken eines Betriebes nehmen Einfluss auf die Beiträge wie auch die Höhe der Versicherungssumme. Der Umfang des Schutzes, der auf die Größe eines Unternehmens zugeschnitten sein muss, beeinflusst ebenso die Kosten, wie die individuellen Tätigkeitsbereiche, die alle Arbeitnehmer, Betriebsmittel, wie auch Gebäude in den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung einschließen.