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Berufshaftpflichtversicherung

Wenn Sie als Anwalt, Architekt tätig sind oder ganz allgemein eine Tätigkeit in der Dienstleistungsbranche ausüben, haben Sie eine große Verantwortung Ihren Mandanten und Kunden gegenüber. Sicher können Sie es nicht jedem Recht machen und es lässt sich mitunter auch nicht vermeiden, dass einer Ihrer Auftraggeber der Meinung ist, Sie hätten ihn schlecht beraten. Wenn sich die Unstimmigkeiten durch ein Gespräch nicht lösen lassen, sondern sogar anwaltliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, kommen im Falle einer Niederlage Ihrerseits immense Kosten auf Sie zu.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie zwar nicht vor gerichtlichen Auseinandersetzungen und zahlt auch nicht die Kosten für Ihren Anwalt bzw. das Gericht. Allerdings übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Zahlung der Summe, die Sie Ihrem Kunden als Schadensersatz leisten müssen.

Daher sollten Sie auf alle Fälle zu Beginn Ihrer Tätigkeit daran denken, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Zu beachten in dem Zusammenhang ist aber, dass die Berufshaftpflichtversicherung tatsächlich nur einen materiellen Schaden erstattet, den jemand aufgrund einer Pflichtverletzung Ihrerseits erlitten hat. Eine Erstattung im Sinne von Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund einer körperlichen Verletzung wird durch die Berufshaftpflicht allerdings nicht reguliert.